Beschleunigte Grundqualifikation

Berufskraftfahrer - Zentrum DOSCH

Beschleunigte Grundqualifikation

gemäß § 4 des BKrFQG

in Verbindung mit § 2 der BKrFQV


Für Fahrten im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs müssen die Fahrer zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse die "beschleunigte Grundqualifikation" sowie anschließend regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) nachweisen.


Mindestalter:

  • 21 Jahre bei Klasse C und CE
  • 18 Jahre bei Klasse C1 und C1E


Voraussetzung:

  • Mindestalter
  • Fahrerlaubnis für die Eintragung und Nutzung der Ausbildung
  • Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die IHK-Prüfung


Lehrgangsdauer:

  • 140 Zeitstunden

- 130 Theoriestunden

- 10 Praxisstunden


IHK-Prüfung:

  • Dauer: 90 Minuten bei der zuständigen IHK
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mind. 50% der Gesamtpunktezahl erreicht wurden
  • Bei nicht bestehen kann die IHK-Prüfung wiederholt werden



*** Termine folgen ***


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