
Beschleunigte Grundqualifikation
gemäß § 4 des BKrFQG
in Verbindung mit § 2 der BKrFQV
Für Fahrten im Bereich des gewerblichen Güterverkehrs müssen die Fahrer zusätzlich zum Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse die "beschleunigte Grundqualifikation" sowie anschließend regelmäßige Weiterbildungen (Modulschulungen) nachweisen.
Mindestalter:
- 21 Jahre bei Klasse C und CE
 - 18 Jahre bei Klasse C1 und C1E
 
Voraussetzung:
- Mindestalter
 - Fahrerlaubnis für die Eintragung und Nutzung der Ausbildung
 - Fahrerlaubnis ist keine Voraussetzung für die IHK-Prüfung
 
Lehrgangsdauer:
- 140 Zeitstunden
 
- 130 Theoriestunden
- 10 Praxisstunden
IHK-Prüfung:
- Dauer: 90 Minuten bei der zuständigen IHK
 - Die Prüfung ist bestanden, wenn mind. 50% der Gesamtpunktezahl erreicht wurden
 - Bei nicht bestehen kann die IHK-Prüfung wiederholt werden
 
*** Termine folgen ***